Politisches System

Das politische System

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  • Der Staat

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    In der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel vom 14. Mai 1948 heißt es: "Der Staat Israel (...) gewährt all seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse oder Geschlecht völlige Gleichheit der sozialen und politischen Rechte. Ebenso gewährt er die Freiheit der Religion, des Gewissens, der Sprache, Bildung und der Kultur. Er schützt die Heiligen Stätten aller Religionen. Er steht fest zu den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen ".
     
    Israel ist eine parlamentarische Demokratie mit gesetzgebender, ausführender und rechtsprechender Gewalt nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung, wodurch Kontrolle und Gleichgewicht innerhalb des Systems gewährleistet sind.
  • Der Präsident

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    Der Präsident, dessen Pflichten in weitem Umfang formeller Art sind, symbolisiert die Einheit des Staates. Er wird von der Knesset (Israels Parlament) für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren gewählt.
     
    Der Präsident unterzeichnet Gesetze, begnadigt Gefangene und wandelt Strafen auf Empfehlung des Justizministers um. Darüber hinaus nimmt er die Beglaubigungsschreiben ausländischer Gesandter entgegen.​
  • Die Knesset

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    Die Knesset, Israels gesetzgebendes Organ, ist ein Einkammer-Parlament mit 120 Mitgliedern, deren Arbeit in Plenarsitzungen und in 15 ständigen Ausschüssen erfolgt. Debatten und Abstimmungen über Politik und Aufgaben der Regierung sowie über Gesetzesvorlagen der Regierung oder eines Parlamentsmitglieds finden in Plenarsitzungen statt. Um Gesetzeskraft zu erlangen, muß ein Gesetzentwurf drei Lesungen in der Knesset durchlaufen: Änderungen an Entwürfen werden bei der Beratung im Ausschuß nach der ersten Lesung vorgenommen und im Plenum des Hauses nach der zweiten Lesung geprüft; in dritter Lesung wird endgültig über die Vorlage abgestimmt. Der Präsident, der Ministerpräsident, der Knessetvorsitzende und der zuständige Minister unterzeichnen das Gesetz, das damit in Kraft tritt. Die Debatten in der Knesset finden in Hebräisch statt, arabische und drusische Mitglieder können vor dem Parlament in Arabisch (der zweiten Amtssprache Israels) sprechen. Simultanübersetzungen in beiden Sprachen stehen zur Verfügung.
     
    Die Knessetabgeordneten, die ein breites Spektrum politischer Parteien repräsentieren, werden für eine Legislaturperiode von vier Jahren in landesweiten Wahlen gewählt; das gesamte Land gilt dabei als ein Wahlbezirk. Die Anzahl der Sitze, die jeder Partei in der Knesset zufallen, richtet sich proportional nach dem Stimmenanteil, den die jeweilige Partei am Gesamtwahlergebnis auf sich vereinigen konnte. Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive, mit Vollendung des 21. Lebensjahres das passive Wahlrecht.​
  • Die Regierung

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    Die Regierung (Exekutive) ist der Knesset gegenüber verantwortlich und unterliegt ihrem Vertrauen. Die politische Machtbefugnis der Regierung ist umfassend und bezieht sich auf alle wesentlichen Lebensaspekte in Israel. Ab den nächsten Wahlen zur Knesset wird der Staatspräsident ein Knessetmitglied mit der Verantwortung der Regierungsbildung beauftragen; dazu muß der Beauftrage innerhalb von 28 Tagen eine Liste seiner Minister der Knesset zur Abstimmung vorlegen; die Hälfte dieser Minister müssen Mitglieder der Knesset sein. Die meisten Minister besitzen einen Geschäftsbereich und leiten ein Ministerium-, andere Minister arbeiten ohne Geschäftsbereich. Ihnen wird die Verantwortung für besondere Projekte übertragen. Der Ministerpräsident kann ebenfalls als Minister einen Geschäftsbereich seiner Regierung übernehmen.
     
    Alle israelischen Regierungen seit 1948 sind aufgrund eines Koalitionsvertrages zwischen mehreren Parteien gebildet worden, da bisher keine der Parteien mehr als die Hälfte der Knessetsitze auf sich vereinigen konnte. Die Amtszeit der Regierung beträgt vier Jahre, sie kann jedoch durch Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten oder durch ein Mißtrauensvotum in der Knesset früher beendet werden.
     
  • Die Gerichtsbarkeit

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    Die Gerichtsbarkeit ist von der vollziehenden und gesetzgebenden Gewalt völlig unabhängig. Die Richter werden vom Präsidenten auf Vorschlag eines öffentlichen Ernennungsausschusses berufen und üben ihr Amt bis zur vorgeschriebenen Altersgrenze von 70 Jahren aus. Das Gerichtssystem ist in drei Ebenen gegliedert: Magistratsgerichte, die sich mit Zivilprozessen und kleineren Strafsachen befassen; Bezirksgerichte, die sich mit Zivilprozessen und Strafsachen befassen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der unteren Gerichte fallen; und der Oberste Gerichtshof, mit landesweiter Gerichtshoheit, der Israels höchste Berufungsinstanz ist und auch als höchstinstanzliches Gericht bei Beschwerden von Privatpersonen gegen Behörden tätig ist.
     
    Besondere Gerichte sind für Verkehrs- und arbeitsrechtliche Fragen, Straftaten Jugendlicher und Bagatelldelikte zuständig. Die Gerichtsbarkeit in Personenstandsfragen (Ehe und Scheidung) obliegt den Gerichten der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
     
    Bei seiner Gründung übernahm der Staat Israel eine Sammlung von Gesetzen aus der britischen Mandatszeit (1922-1948), soweit sie mit den Bestimmungen der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel vereinbar waren. Seither sind neue Gesetze verabschiedet und alte revidiert worden, um der Gegenwartssituation gerecht zu werden. Die Arbeit der wesentlichen Institutionen des Staates wird durch eine Reihe von Grundgesetzen geregelt.
     
    Staatsbürger genießen volle demokratische Rechte und alle Menschenrechte von der Redefreiheit über die Freiheit der Religionsausübung bis zum allgemeinen Wahlrecht und der Gleichheit vor dem Gesetz. Presse und Versammlungsfreiheit, die Freiheit auf selbständige Berufswahl sowie das Streik- und Demonstrationsrecht sind in Israels Gesetzen verankert.
  • Die Kommunalverwaltung

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    Die Kommunalverwaltung umfaßt 69 Stadtverwaltungen und 141 Gemeindeverwaltungen. Stadt- und Gemeinderäte werden nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, Bürgermeister und Gemeinderatsvorsitzende werden direkt gewählt. Die Leiter der 54 Kreisräte (jeder Kreis umfaßt mehrere kleinere Siedlungen) werden aus den Reihen der Vorsitzenden der Verwaltungsausschüsse der jeweiligen Gemeinden in der Region gewählt.