Die Gerichtsbarkeit ist von der vollziehenden und gesetzgebenden Gewalt völlig unabhängig. Die Richter werden vom Präsidenten auf Vorschlag eines öffentlichen Ernennungsausschusses berufen und üben ihr Amt bis zur vorgeschriebenen Altersgrenze von 70 Jahren aus. Das Gerichtssystem ist in drei Ebenen gegliedert: Magistratsgerichte, die sich mit Zivilprozessen und kleineren Strafsachen befassen; Bezirksgerichte, die sich mit Zivilprozessen und Strafsachen befassen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der unteren Gerichte fallen; und der Oberste Gerichtshof, mit landesweiter Gerichtshoheit, der Israels höchste Berufungsinstanz ist und auch als höchstinstanzliches Gericht bei Beschwerden von Privatpersonen gegen Behörden tätig ist.
Besondere Gerichte sind für Verkehrs- und arbeitsrechtliche Fragen, Straftaten Jugendlicher und Bagatelldelikte zuständig. Die Gerichtsbarkeit in Personenstandsfragen (Ehe und Scheidung) obliegt den Gerichten der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Bei seiner Gründung übernahm der Staat Israel eine Sammlung von Gesetzen aus der britischen Mandatszeit (1922-1948), soweit sie mit den Bestimmungen der Unabhängigkeitserklärung
des Staates Israel vereinbar waren. Seither sind neue Gesetze verabschiedet und alte revidiert worden, um der Gegenwartssituation gerecht zu werden. Die Arbeit der wesentlichen Institutionen des Staates wird durch eine Reihe von Grundgesetzen geregelt.
Staatsbürger genießen volle demokratische Rechte und alle Menschenrechte von der Redefreiheit über die Freiheit der Religionsausübung bis zum allgemeinen Wahlrecht und der Gleichheit vor dem Gesetz. Presse und Versammlungsfreiheit, die Freiheit auf selbständige Berufswahl sowie das Streik- und Demonstrationsrecht sind in Israels Gesetzen verankert.